(WGSVGÄndG) Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die
Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
Ausfertigungsdatum: 22.12.1970
Stand: Geändert durch Art. 21 G v. 25.7.1991 I 1606
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Art 1 bis 3
Art 4
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