(1) Dem Weinküfer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 
        
        (2) Dem Weinküfer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen: 
        
            - 1.
 
            - 
                
Kenntnisse über Obst- und Weinbau,
             
             
            - 2.
 
            - 
                
Kenntnisse der Herstellung von Wein, Sekt, Obstwein, Bränden, Obstmost, Süßmost, Säften, Nektar und artverwandten Getränken,
             
             
            - 3.
 
            - 
                
Kenntnisse der biologischen und chemischen Zusammensetzung sowie der biologischen Veränderungen der Weine, Sekte, Obstweine, Brände, Obstmoste, Süßmoste, Säfte, Nektare und artverwandter Getränke,
             
             
            - 4.
 
            - 
                
Kenntnisse der Kellereimaschinen und Geräte,
             
             
            - 5.
 
            - 
                
Kenntnisse der berufsbezogenen Roh- und Hilfsstoffe sowie ihrer Lagerung,
             
             
            - 6.
 
            - 
                
Kenntnisse der Flaschen, Fässer und anderer Behälter,
             
             
            - 7.
 
            - 
                
Kenntnisse der berufsbezogenen Berechnungen,
             
             
            - 8.
 
            - 
                
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
             
             
            - 9.
 
            - 
                
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Lebensmittelrechts, insbesondere des Wein- und des Lebensmittelgesetzes,
             
             
            - 10.
 
            - 
                
Kenntnisse der berufsbezogenen Hygienevorschriften,
             
             
            - 11.
 
            - 
                
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes,
             
             
            - 12.
 
            - 
                
Kenntnisse der Kellerbuchführung,
             
             
            - 13.
 
            - 
                
Kenntnisse der Etikettierung, Ausstattung und Vermarktung,
             
             
            - 14.
 
            - 
                
Bereiten und Keltern von Maische für Most und Wein,
             
             
            - 15.
 
            - 
                
biologische und chemische Untersuchungen,
             
             
            - 16.
 
            - 
                
Einlagern und Verbessern der Moste,
             
             
            - 17.
 
            - 
                
Ansetzen und Zusetzen von Reinzuchthefen,
             
             
            - 18.
 
            - 
                
Leiten und Überwachen des Gärvorganges,
             
             
            - 19.
 
            - 
                
Probieren von Wein,
             
             
            - 20.
 
            - 
                
Ablassen von Wein,
             
             
            - 21.
 
            - 
                
Schwefeln der Moste und Weine,
             
             
            - 22.
 
            - 
                
Durchführen von Schönungen,
             
             
            - 23.
 
            - 
                
Entsäuern von Most und Wein,
             
             
            - 24.
 
            - 
                
Klären von Weinen,
             
             
            - 25.
 
            - 
                
Behandeln von kranken und fehlerhaften Weinen,
             
             
            - 26.
 
            - 
                
Brennen von Getränken, Maischen und Trestern,
             
             
            - 27.
 
            - 
                
Abfüllen, insbesondere Sterilabfüllen,
             
             
            - 28.
 
            - 
                
Verkosten, Bewerten und Vorstellen von Wein und Sekt,
             
             
            - 29.
 
            - 
                
Lagern der Weine und artverwandter Getränke,
             
             
            - 30.
 
            - 
                
Pflegen und Warten von Lager- und Transportbehältern der Kellereiwirtschaft,
             
             
            - 31.
 
            - 
                
Pflegen und Warten der Kellereimaschinen.