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Wehrdienst-Erstattungsverordnung (WDErstattV)
Verordnung über die Erstattung von notwendigen Auslagen, Verdienstausfall und Vertretungskosten der Wehrpflichtigen und Dienstleistungspflichtigen im Rahmen der Wehrüberwachung und Dienstleistungsüberwachung

Ausfertigungsdatum: 09.06.2005


§ 5 WDErstattV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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