Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen

Ausfertigungsdatum: 29.07.2009


§ 16 WBVG Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Von den Vorschriften dieses Gesetzes zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.