(WBO)
Wehrbeschwerdeordnung

Ausfertigungsdatum: 23.12.1956


§ 15 WBO Verfahren bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Die Fortführung des Verfahrens wird nicht dadurch berührt, dass nach Einlegung der Beschwerde das Dienstverhältnis des Beschwerdeführers endigt.