(WaStrÜbgVtr)
Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)

Ausfertigungsdatum: 29.07.1921


Anlage B WaStrÜbgVtr zum Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich Nachweisung der begonnenen Bauten

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 94, S. 48 - 49


A. Preußen
1. Vertiefung, Verbreiterung und Befeuerung des Königsberger Seekanals.
2. Verbesserung der Schiffahrtstraße Stettin-Swinemünde.
3. Durchbauung großer Tiefen in der Hafeneinfahrt von Swinemünde.
4. Uferschutzbauten an der Ostseeküste von Jershöft.
5. Verbesserung der Oderschiffahrtstraße bei Breslau im Zusammenhang mit der Ausführung des Gesetzes betreffend die Herstellung und den Ausbau von Wasserstraßen vom 1. April 1905 (Gesetzsamml. S. 179).
6. Schadloshaltung der durch die Stauwirkung der kanalisierten Oder geschädigter Anlieger.
7. Bau eines Deckwerks vor dem Gribower Lug an der Elbe.
8. Bau eines Uferdeckwerks vor dem Müggendorfer Schardeich an der Elbe.
9. Neubau der Schiffswerft und des Bauhofs für die Elbstrombauverwaltung in Rothensee.
10. Weiterer Ausbau der Halligschutzwerke.
11. Bau einer Strandmauer im Norden von Wittdün auf der Insel Amrum.
12. Ausbau der Weser auf der Strecke von Minden bis Bremen.
13. Herstellung von Schiffsliegeplätzen am Ems-Weser-Kanal bei Minden und Lohnde.
14. Verstärkung der Dämme des Ems-Weser-Kanals.
15. Befestigung der domänen- und forstfiskalischen Weserufer zwischen Stolzenau und Hemelingen.
16. Kanalisierung der Aller von Celle bis zur Leinemündung.
17. Instandsetzung des Strandschutzwerks auf Baltrum.
18. Verlängerung des Dünenschutzwerks auf Norderney.
19. Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse in der Fischerbalje vor Borkum.
20. Herstellung von Schiffsliegeplätzen an der Abzweigung des Ems-Weser-Kanals vom Dortmund-Ems-Kanal bei Bergeshövede.
21. Bau einer dritten Schleuse bei Münster.
22. Bau einer zweiten Schleuse bei Hüntel (Dortmund-Ems-Kanal).
23. Höherführung von Uferbefestigungen am Rhein-Herne-Kanal.
24. Herstellung hölzerner Dalben in den Vorhäfen des Rhein-Herne-Kanals.
25. Fortführung der Mainkanalisierung oberhalb Offenbach.
26. Beseitigung der durch die Sturmfluten im Winter 1913/14 an den wasserbaufiskalischen Anlagen und Dünen der Ostseeküste verursachten Schäden.
27. Beseitigung der durch die Stürme des Winters 1917/18 an den fiskalischen Anlagen des Hafenbauamts Pillau verursachten Schäden.
28. Bauten im Odergebiet nach den Gesetzen vom 4. August 1904, betreffend die Verbesserung der Vorflut in der unteren Oder usw., vom 12. August 1905, betreffend die Regelung der Hochwasser-, Deich- und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, und vom 30. Juni 1913, betreffend Ausbau der Oder unterhalb Breslau und Anlage eines Staubeckens in der Glatzer Neiße bei Ottmachau, soweit die Arbeiten der Verbesserung der Schiffahrtstraße dienen und deshalb der Reichswasserstraßenverwaltung zur Last fallen.
29. Herstellung eines Schiffahrtkanals vom Rhein zur Weser (Rhein-Herne-Kanal und Ems-Weser-Kanal mit Anschluß an Hannover), Lippe-Seitenkanals von Datteln nach Hamm, Lippe-Seitenkanäle von Wesel bis Datteln und von Hamm bis Lippstadt, Ergänzungsbauten am Dortmund-Ems-Kanal, Herstellung von Staubecken im oberen Quellgebiet der Weser, Herstellung eines Großschiffahrtweges Berlin-Stettin, Verbesserung der Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel, Kanalisierung der Oder von der Mündung der Glatzer Neiße bei Breslau, einschließlich Anlage von Staubecken. (Gesetz vom 1. April 1905 sowie Gesetz betreffend den erweiterten Grunderwerb vom 17. Juli 1907 und Nachtragsgesetze vom 8. Mai 1916 und vom 11. Juli 1917).
30. Bau eines Schiffahrtkanals vom Mauersee nach der Alle bei Allenberg - Masurischer Kanal - (Gesetz vom 14. Mai 1908).
31. Einrichtung des staatlichen Schleppbetriebes auf dem Rhein-Weser-Kanal und dem Lippekanal. (Gesetz vom 30. April 1913 und Nachtragsentwurf von 1920).
32. Fortsetzung der Notstandsarbeiten auf der Kanalstrecke Hannover-Peine mit Anschluß nach Hildesheim, am Ihle-Plauer-Kanal und am Oder-Spree-Kanal unter Teilung der Kosten nach den getroffenen Abkommen über den Mittellandkanal.
B. Bayern
1. Mainkanalisierung von Offenbach bis Aschaffenburg einschließlich der Hafenanlage bei Leider.
2. Wehr- und Kraftanlage bei Bischberg.
3. Niederwasserregulierung der Donau unterhalb Regensburg.
C. Sachsen
1. Schutzhafen bei Wendischfähre.
2. Niedrigwasserregulierungen der Elbe.
D. Württemberg
E. Baden
1. Rheinregulierung Straßburg-Sondernheim.
2. Arbeiten der allgemeinen Rheinkorrektion.
3. Zeilenbauten zur Schiffbarmachung des Neckars.
F. Hessen
G. Hamburg
1. Ausbau der Borghorster Bucht.
2. Verbesserung des Fahrwassers der Elbe und andere Maßnahmen zur Förderung der Seeschiffahrt nach Hamburg, Altona und Harburg auf Grund des Staatsvertrags zwischen Preußen und Hamburg vom 14. November 1908 (Köhlbrandvertrag).
H. Mecklenburg-Schwerin
1. Warnowregulierung zwischen Rostock und Bützow nebst Vertiefung des Bützow-Güstrower Schiffahrtkanals.
2. Verbesserungsarbeiten auf Strecken der Eldewasserstraße zwischen Parchim und Dömitz sowie der Störwasserstraße.
J. Braunschweig
  Regulierung der mit Preußen gemeinschaftlichen Weserstrecke bei Corvey.
H. Oldenburg
1. Fertigstellung des Umlaufkanals als Schiffahrtkanal oberhalb der Stadt Oldenburg mit der Anschlußstrecke des Osternburger Kanals.
2. Verlegung von der Stromführung dienenden Deichen an der unteren Hunte - km 6,2 bis 6,5 Yprump, km 7,5 bis 8,7 Reithörn-Köhlershütte, km 9,8 bis 10,9 oberhalb Brunsfähr, km 11,7 bis 12,0 oberhalb Hollerbucht, km 12,8 bis 13,7 unterhalb Hollersiel, km 14,7 bis 15,0 gegenüber dem Judenloch -.
L. Anhalt
M. Bremen
1. Bei der Unterweser Herstellung eines Fahrwassers, das für den Verkehr von 7 m tiefgehenden Schiffen von Bremen Stadt nach See in einer Tide ausreicht.
2. Bei der Außenweser die Fortsetzung der Vertiefungsarbeiten von Bremerhaven nach See mit einer Mindesttiefe von 10 m unter Bremerhavener Null.
N. Lippe
O. Lübeck
P. Mecklenburg-Strelitz
  Ausbau des Kammerkanals von Neustrelitz bis Priepert.