Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wird zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2258 - 2259)