Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken, 
- 6.
- 
                Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, 
- 7.
- 
                Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern, 
- 8.
- 
                Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Vermessungen, 
- 9.
- 
                Herstellen von Bauwerksteilen, 
- 10.
- 
                Handhaben von Werkzeugen, Bedienen von Geräten und Maschinen, 
- 11.
- 
                Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern, 
- 12.
- 
                Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen, 
- 13.
- 
                Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern, 
- 14.
- 
                Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken für den Insel- und Küstenschutz, 
- 15.
- 
                Durchführen von Aufgaben der Bauüberwachung, 
- 16.
- 
                Durchführen von Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Gewässerbettes, Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser, 
- 17.
- 
                Durchführen von gewässerkundlichen Messungen, 
- 18.
- 
                Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr, 
- 19.
- 
                Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten, 
- 20.
- 
                Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken, 
- 21.
- 
                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.