Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
- 6.
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Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
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Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen in und an Gewässern,
- 8.
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Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Vermessungen,
- 9.
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Herstellen von Bauwerksteilen,
- 10.
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Handhaben von Werkzeugen, Bedienen von Geräten und Maschinen,
- 11.
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Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken in und an Gewässern,
- 12.
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Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Ufersicherungen und Unterhaltungswegen,
- 13.
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Durchführen von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern,
- 14.
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Herstellen, Kontrollieren und Instandhalten von Bauwerken für den Insel- und Küstenschutz,
- 15.
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Durchführen von Aufgaben der Bauüberwachung,
- 16.
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Durchführen von Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen des Gewässerbettes, Bezeichnen und Sichern von Fahrrinne und Fahrwasser,
- 17.
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Durchführen von gewässerkundlichen Messungen,
- 18.
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Durchführen von Maßnahmen des Hochwasserschutzes sowie der Hochwasser- und Eisabwehr,
- 19.
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Führen von schwimmenden Fahrzeugen und Bedienen von schwimmenden Geräten,
- 20.
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Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern und Rückhaltebecken,
- 21.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.