Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Angaben enthalten über 
        
            - 1.
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                den Ort und den Tag der Sitzung, 
- 2.
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                die Namen des Vorsitzenden und der anwesenden Ausschussmitglieder, 
- 3.
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                den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge, 
- 4.
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                die gefassten Beschlüsse, 
- 5.
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                das Ergebnis von Wahlen. 
        Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und, soweit ein Schriftführer hinzugezogen worden ist, auch von diesem zu unterzeichnen.