(VwVfG)
Verwaltungsverfahrensgesetz

Ausfertigungsdatum: 25.05.1976


§ 6 VwVfG Auswahl der Behörde

Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.