(VwGO)
Verwaltungsgerichtsordnung

Ausfertigungsdatum: 21.01.1960


§ 71 VwGO Anhörung

Ist die Aufhebung oder Änderung eines Verwaltungsakts im Widerspruchsverfahren erstmalig mit einer Beschwer verbunden, soll der Betroffene vor Erlaß des Abhilfebescheids oder des Widerspruchsbescheids gehört werden.