Ausfertigungsdatum: 12.05.2004
Der Ausbildungsberuf Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik/Mechanikerin für Reifen- und Vulkanisationstechnik wird gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 41 der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.