Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Ausfertigungsdatum: 19.02.2016


§ 38 VSBG Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen

Die Verbraucherschlichtungsstelle arbeitet mit Streitbeilegungsstellen zusammen, die in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum für die außergerichtliche Beilegung vergleichbarer Streitigkeiten zuständig sind.