Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV)
Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister

Ausfertigungsdatum: 21.02.2005


§ 8 VRegV Sicherung der Daten

Die im Register gespeicherten Daten sind nach dem Stand der Technik so zu sichern, dass Verluste und Veränderungen von Daten verhindert werden.