Vorsorgeregister-Verordnung (VRegV)
Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister

Ausfertigungsdatum: 21.02.2005


§ 10 VRegV Betreuungsverfügungen

Im Zentralen Vorsorgeregister können auch Betreuungsverfügungen unabhängig von der Eintragung einer Vollmacht registriert werden. Die §§ 1 bis 9 gelten entsprechend.