Vorgesetztenverordnung (VorgV)
Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses

Ausfertigungsdatum: 04.06.1956


§ 2 VorgV Fachvorgesetzte

Ein Soldat, dem nach seiner Dienststellung die Leitung des Fachdiensts von Soldaten obliegt, hat die Befugnis, ihnen im Dienst zu fachdienstlichen Zwecken Befehle zu erteilen.