(VollstrZustÜbk2007Prot2ÜG)
Gesetz über die Übermittlung gerichtlicher Entscheidungen nach dem Protokoll 2 zum Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen


Ausfertigungsdatum: 10.12.2008

Stand: Das G tritt gem. Bek. v. 14.8.2009 I 2862 am 1.1.2010 in Kraft

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Die Aufgaben der zuständigen nationalen Behörde nach Artikel 3 Abs. 1 Satz 4 des Protokolls 2 zu dem Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens und den Ständigen Ausschuss (ABl. EU Nr. L 339 S. 3) nimmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wahr.