Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 27.7.2001 I 1887
Erster Abschnitt  Vollstreckbarerklärung von
gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden
Zweiter Abschnitt  Aufhebung oder Abänderung der
Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt  Besondere Vorschriften für
deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt  Schlußbestimmungen