(VollstrAbkGBRAG)
Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 14. Juli 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Ausfertigungsdatum: 28.03.1961
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 27. 7.2001 I 1887
Erster Abschnitt Vollstreckbarerklärung
gerichtlicher Entscheidungen
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Abänderung der
Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für
deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen