(VollstrAbkBELAG)
Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen


Ausfertigungsdatum: 26.06.1959

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 27.7.2001 I 1887

Erster Abschnitt Vollstreckbarerklärung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Abänderung der Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen