(VollstrAbkBELAG)
Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 30. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen
Ausfertigungsdatum: 26.06.1959
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 27.7.2001 I 1887
Erster Abschnitt Vollstreckbarerklärung von gerichtlichen
Entscheidungen, Schiedssprüchen und öffentlichen Urkunden
Zweiter Abschnitt Aufhebung oder Abänderung der
Vollstreckbarerklärung
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für deutsche
gerichtliche Entscheidungen
Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen