Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV)
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung

Ausfertigungsdatum: 02.08.2011


§ 1 VKFV Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind der in Geld ausgedrückte Güter- und Dienstleistungsverzehr für die Erbringung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Kostenbegriff umfasst die durch reale Zahlungsvorgänge entstehenden Kosten sowie Aufwendungen für Investitionen und Versorgungszuschläge für Beamtinnen und Beamte.