Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Auswählen und Bereitstellen von Werkzeugen, Geräten und Anlagen sowie Herstellen der Betriebsbereitschaft,
- 6.
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Planen, Bewerten und Beeinflussen von Entwicklungs- und Kopierprozessen,
- 7.
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Planen von Arbeitsabläufen sowie Vorbereiten und Einrichten von technischen Geräten und Anlagen für Film- und elektronische Produktionen,
- 8.
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Ordnen und Prüfen von Bild- und Tonmaterial für die Montage,
- 9.
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Vorbereiten von Bild- und Tonmontagen,
- 10.
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Ausführen von Bild- und Tonmontagen,
- 11.
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Anfertigen von Bildeffekten,
- 12.
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Vorbereiten und Ausführen des Bildschnitts am Mischpult,
- 13.
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Synchronisieren,
- 14.
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Anfertigen von Tonmischungen,
- 15.
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Kontrollieren und Archivieren von Bild- und Tonmaterial.