(1) Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen (Zahlungsbetrag) berechnet sich nach folgender Formel: 
        
            
                
                    | ZB = SBE x ZS + EBet – VA. | 
            
        
        In dieser Formel bedeutet: 
        
            - ZB:
- 
                Zahlungsbetrag in Euro, 
- SBE:
- 
                Summe der im Vorquartal gezahlten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro, 
- ZS:
- 
                zum Zahlungstermin (§ 3 Absatz 1) geltender Zuweisungssatz in Prozent, 
- EBet:
- 
                im Vorquartal erzielte Einnahmen aus der Beteiligung anderer Dienstherren an den Versorgungsausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Euro, 
- VA:
- 
                Versorgungsausgaben im Vorquartal in Euro. 
(2) Ergibt sich ein negativer Zahlungsbetrag, so ist er durch eine Zahlung aus dem Sondervermögen an die Bundesagentur für Arbeit auszugleichen.