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Vertretergebühren-Erstattungsgesetz (VertrGebErstG)
Gesetz über die Erstattung von Gebühren des beigeordneten Vertreters in Patent-, Gebrauchsmuster-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen

Ausfertigungsdatum: 18.07.1953


§ 10 VertrGebErstG

Dieses Gesetz tritt am 1. August 1953 in Kraft.

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