Versorgungsruhensgesetz (VersRuhG)
Gesetz über das Ruhen von Ansprüchen aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen

Ausfertigungsdatum: 25.07.1991


§ 6 VersRuhG

Über Streitigkeiten aufgrund dieses Gesetzes entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit.