§ 1 VersFinKfAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
(1) Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen wird staatlich anerkannt.
(2) Es kann in folgenden Fachrichtungen ausgebildet werden:
1.
Versicherung,
2.
Finanzberatung.
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