Vermögensgesetz (VermG)
Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen

Ausfertigungsdatum: 23.09.1990


§ 14a VermG Werterhöhungen durch den staatlichen Verwalter

Für Werterhöhungen, die der staatliche Verwalter aus volkseigenen Mitteln finanziert hat, gilt § 7 entsprechend.