Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Gesetz über Vermögensanlagen

Ausfertigungsdatum: 06.12.2011


§ 5b VermAnlG Nicht zugelassene Vermögensanlagen

Vermögensanlagen, die eine Nachschusspflicht vorsehen, sind zum öffentlichen Angebot oder Vertrieb im Inland nicht zugelassen.