Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Gesetz über Vermögensanlagen

Ausfertigungsdatum: 06.12.2011


§ 26a VermAnlG Sofortiger Vollzug

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen der Bundesanstalt nach den §§ 15a bis 19 haben keine aufschiebende Wirkung.