Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG)
Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs

Ausfertigungsdatum: 24.08.1965


§ 34 VerkSiG Stadtstaaten-Klausel

Die Senate der Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.