Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG)
Gesetz zur Sicherstellung des Verkehrs

Ausfertigungsdatum: 24.08.1965


§ 3 VerkSiG Rechtsverordnungen über Buchführungs- und Meldepflichten

Durch Rechtsverordnung können zu den in § 1 genannten Zwecken Meldepflichten über Verkehrsmittel, -anlagen und -einrichtungen sowie besondere Buchführungs- und Meldepflichten über Verkehrsleistungen und über die Leistungsfähigkeit von Verkehrsunternehmen begründet werden.