(1) Dem Vergolder-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
(2) Dem Vergolder-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Handwerks- und Kunstgeschichte, insbesondere über Stilarten,
- 2.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Restaurierungstechniken,
- 3.
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Kenntnisse über Farben- und Formenlehre,
- 4.
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Kenntnisse der Vergolder- und Faßmalertechniken,
- 5.
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Kenntnisse der Arten, Eigenschaften, der Herstellung, Lagerung, Verwendung und Verarbeitung der Werk- und Hilfsstoffe,
- 6.
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Kenntnisse des Aufbaus, der Arten und Eigenschaften der Untergründe,
- 7.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Maschinen und Geräte,
- 8.
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Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
- 9.
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Kenntnisse der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der berufsbezogenen Normen, des Brandschutzes sowie der berufsbezogenen Vorschriften des Umwelt-, insbesondere des Immissionsschutzes und der Abfallbeseitigung,
- 10.
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Entwerfen, Zeichnen, Skizzieren,
- 11.
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Erstellen von Befunden und Dokumentationen,
- 12.
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Freilegen und Retuschieren,
- 13.
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Anfertigen von Rahmen,
- 14.
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Ausführen von Holzschutzarbeiten,
- 15.
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Ausführen von Grundierungen für Vergoldung, Versilberung sowie Farb- und Weißfassungen,
- 16.
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Isolieren und Absperren,
- 17.
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Herstellen von Verzierformen, Verzieren und Kitten,
- 18.
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Spachteln und Schleifen,
- 19.
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Vergolden und Versilbern in Poliment-, Puder-, Mordent-, Leim- und Ölvergoldungstechnik mit Blattmetallen und Metallpulvern,
- 20.
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Ausführen von Lüstertechniken,
- 21.
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Ausführen von Farb- und Weißfassungen,
- 22.
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Marmorieren,
- 23.
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Ausführen von Brokat- und Graumalerei,
- 24.
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Ausführen von Stuckfassungen,
- 25.
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Gravieren und Punzieren,
- 26.
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Zeichnen und Schneiden von Schablonen sowie Schablonieren,
- 27.
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Auftragen von Ornamenten mit Kreidegrund,
- 28.
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Radieren auf Gold und Silber,
- 29.
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Ausführen von Pinselschriften,
- 30.
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Lasieren, Maserieren und Malen von Intarsien,
- 31.
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Patinieren und Tönen von Silber und Gold,
- 32.
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Mattieren, Lackieren, Beizen und Polieren,
- 33.
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Aufspannen und Einrahmen von Bildern sowie Aufziehen auf Pappe, Holz und Kunststoff,
- 34.
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Kaschieren von Pappe, Holz und Kunststoffen,
- 35.
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Anfertigen von Passepartouts und Linienpassepartouts,
- 36.
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Zuschneiden von Glas für Bilder,
- 37.
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Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge.