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(VereinsGDV)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)


Ausfertigungsdatum: 28.07.1966

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 1 G v. 22.8.2002 I 3390

Eingangsformel
§ 1 Bekanntgabe des Verbots an Teilorganisationen
§ 2 Registereintragung
§ 3 Sicherstellung von Sachen
§ 4 Sicherstellung von Sachen im Gewahrsam Dritter
§ 5 Aufhebung der Sicherstellung
§ 6 Beschlagnahme von Rechten
§ 7 Beendigung der Beschlagnahme
§ 8 Bestellung und Abberufung von Verwaltern
§ 9 Rechte und Pflichten des Verwalters
§ 10 Vergütung des Verwalters
§ 11 Von der Einziehungsbehörde bestellte Verwalter
§ 12 Verwaltung durch die Vollzugsbehörde
§ 13 Mitteilung des Rechtsübergangs
§ 14 Einziehungsverfügung
§ 15 Anmeldung von Forderungen
§ 16 Vorzeitige Befriedigung von Forderungen
§ 17 Härtefälle
§ 18 Berichtigung des Grundbuchs, des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters
§ 19 Anmeldepflicht für Ausländervereine
§ 20 Auskunftspflicht für Ausländervereine
§ 21 Anmelde- und Auskunftspflicht ausländischer Vereine
§ 22 Mitteilung an das Bundesverwaltungsamt
§ 23 Zuwiderhandlungen gegen Anmelde- und Auskunftspflichten
§ 24 Geltung im Land Berlin
§ 25 Inkrafttreten

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