Ausfertigungsdatum: 21.08.2009
(1) Im Prüfungsteil „Prüfungsprojekt“ sollen die folgenden Fähigkeiten ganzheitlich an einem Veranstaltungsprojekt, an dem der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wesentlich beteiligt war, nachgewiesen werden:
(2) Zum Nachweis der Befähigungen ist ein Projektbericht als Hausarbeit über ein durchgeführtes Veranstaltungsprojekt anzufertigen. Dazu ist ein gegliedertes Konzept des Projektberichtes beim Prüfungsausschuss zur Genehmigung einzureichen. Das Veranstaltungsprojekt darf bei der Beantragung nicht älter als zwölf Monate sein. Nach der Genehmigung stehen 42 Kalendertage zur Erstellung des Projektberichtes zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Projektberichtes begrenzen. Bei Ablehnung des eingereichten Konzepts hat der Prüfungsausschuss ein Beratungsgespräch zur Änderung des Antrags durchzuführen.
(3) Entspricht der Projektbericht den Anforderungen nach Absatz 1 und 2, sind die Inhalte vor dem Prüfungsausschuss zu präsentieren. Die Präsentation soll nicht weniger als zehn Minuten und nicht mehr als 20 Minuten dauern. Die Form der Präsentation und der Einsatz technischer Mittel stehen dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin frei. Die verwendeten Unterlagen sind dem Prüfungsausschuss zu überlassen. Der Präsentation schließt sich ein Fachgespräch an, das auf der Grundlage des Projektberichtes und der Präsentation geführt wird. Das Fachgespräch soll nicht weniger als 20 Minuten und nicht mehr als 40 Minuten dauern.
(4) Projektbericht, Präsentation und Fachgespräch sind nach den Fähigkeiten nach Absatz 1 zu bewerten.