Ausfertigungsdatum: 25.01.2008
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 115 - 116;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| (Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
| Herr/Frau | |
| geboren am | in |
| hat am | die Prüfung zum anerkannten Abschluss |
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 109), die zuletzt durch Artikel 17 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
| Punkte | Note | |||
| I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | ||||
| 1. Volks- und Betriebswirtschaft | ||||
| 2. Rechnungswesen | ||||
| 3. Recht und Steuern | ||||
| 4. Unternehmensführung | ||||
| II. Handlungsfeldspezifische Qualifikationen | ||||
| 1. Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen | ||||
| 2. Konzipieren von Veranstaltungsprojekten | ||||
| 3. Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen | ||||
| 4. Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung
von Veranstaltungen |
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| 5. Führung und Zusammenarbeit | ||||
| 6. Mündliche Prüfung | ||||
| Präsentation | ||||
| Fachgespräch | ||||
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(Im Fall des § 6: Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am in vor abgelegte Prüfung von der/den Prüfungsleistung/en freigestellt.) |
III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
(Im Fall des § 9 Abs. 2 Satz 2:
Es wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen.)
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
| Datum |
| Unterschrift(en) |
| (Siegel der zuständigen Stelle) |