Ausfertigungsdatum: 25.01.2008
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 115 - 116;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Herr/Frau | |
geboren am | in |
hat am | die Prüfung zum anerkannten Abschluss |
nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 109), die zuletzt durch Artikel 17 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Punkte | Note | |||
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen | ||||
1. Volks- und Betriebswirtschaft | ||||
2. Rechnungswesen | ||||
3. Recht und Steuern | ||||
4. Unternehmensführung | ||||
II. Handlungsfeldspezifische Qualifikationen | ||||
1. Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen | ||||
2. Konzipieren von Veranstaltungsprojekten | ||||
3. Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen | ||||
4. Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung
von Veranstaltungen |
|
|
||
5. Führung und Zusammenarbeit | ||||
6. Mündliche Prüfung | ||||
Präsentation | ||||
Fachgespräch | ||||
(Im Fall des § 6: Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am in vor abgelegte Prüfung von der/den Prüfungsleistung/en freigestellt.) |
III. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin ist vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
(Im Fall des § 9 Abs. 2 Satz 2:
Es wurden die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach dem Berufsbildungsgesetz nachgewiesen.)
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum |
Unterschrift(en) |
(Siegel der zuständigen Stelle) |