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(V zu § 180 Abs. 2 AO)
Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung


Ausfertigungsdatum: 19.12.1986

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 18.7.2016 I 1722

Eingangsformel
§ 1 Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung
§ 2 Örtliche Zuständigkeit
§ 3 Erklärungspflicht
§ 4 Einleitung des Feststellungsverfahrens
§ 5 Verfahrensbeteiligte
§ 6 Bekanntgabe
§ 7 Außenprüfung
§ 8 Feststellungsgegenstand beim Übergang zur Liebhaberei
§ 9 Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu Finanzierungszwecken
§ 10 (weggefallen)
Schlußformel
§ 11 Inkrafttreten, Anwendungsvorschriften

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