(UZwGBw)
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen
Ausfertigungsdatum: 12.08.1965
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 21.12.2007 I 3198
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt Anhalten, Personenüberprüfung,
vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und
Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
3. Abschnitt Anwendung des unmittelbaren Zwanges
4. Abschnitt Schlußvorschriften