(UZwBwG)
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen

Ausfertigungsdatum: 12.08.1965


Eingangsformel UZwBwG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: