UV-Schutz-Verordnung (UVSV)
Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung

Ausfertigungsdatum: 20.07.2011


§ 1 UVSV Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, die zu kosmetischen Zwecken oder für sonstige Anwendungen am Menschen außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.