(UVPG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Ausfertigungsdatum: 12.02.1990


Inhaltsübersicht UVPG

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Grundsätze für Umweltprüfungen
 
Teil 2
Umweltverträglichkeitsprüfung
 
Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 4Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 5Feststellung der UVP-Pflicht
§ 6Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben
§ 7Vorprüfung bei Neuvorhaben
§ 8UVP-Pflicht bei Störfallrisiko
§ 9UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben
§ 10UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 11UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist
§ 12UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist
§ 13Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben
§ 14Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben
 
Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 15Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 16UVP-Bericht
§ 17Beteiligung anderer Behörden
§ 18Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 19Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 20Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung
§ 21Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit
§ 22Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens
§ 23Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
§ 24Zusammenfassende Darstellung
§ 25Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
§ 26Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens
§ 27Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids
§ 28Überwachung
Abschnitt 3
Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
§ 29Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen
§ 30Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen
§ 31Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde
§ 32Verbundene Prüfverfahren
Teil 3
Strategische Umweltprüfung
 
Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung
§ 33Strategische Umweltprüfung
§ 34Feststellung der SUP-Pflicht
§ 35SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall
§ 36SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung
§ 37Ausnahmen von der SUP-Pflicht
  Abschnitt 2
  Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
§ 38Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
§ 39Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 40Umweltbericht
§ 41Beteiligung anderer Behörden
§ 42Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 43Abschließende Bewertung und Berücksichtigung
§ 44Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms
§ 45Überwachung
§ 46Verbundene Prüfverfahren
 
Teil 4
Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
§ 47Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen
§ 48Raumordnungspläne
§ 49Raumordnungsverfahren
§ 50Bauleitpläne
§ 51Bergrechtliche Verfahren
§ 52Landschaftsplanungen
§ 53Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene
 
Teil 5
Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
Abschnitt 1
Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 54Benachrichtigung eines anderen Staates
§ 55Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 56Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben
§ 57Übermittlung des Bescheids
§ 58Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
§ 59Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben
 
Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung
§ 60Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 61Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen
§ 62Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
§ 63Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen
Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften
§ 64Völkerrechtliche Verpflichtungen
Teil 6
Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
§ 65Planfeststellung; Plangenehmigung
§ 66Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung
§ 67Verfahren; Verordnungsermächtigung
§ 68Überwachung
§ 69Bußgeldvorschriften
Teil 7
Schlussvorschriften
§ 70Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 71Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 72Vermeidung von Interessenkonflikten
§ 73Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 74Übergangsvorschrift
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6