(UVPG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Ausfertigungsdatum: 12.02.1990


§ 52 UVPG Landschaftsplanungen

Bei Landschaftsplanungen richten sich die Erforderlichkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nach Landesrecht.