(UVPG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Ausfertigungsdatum: 12.02.1990


§ 4 UVPG Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren, die Zulassungsentscheidungen dienen.