Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV)
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für die Umsatzsteuer im Ausland ansässiger Unternehmer

Ausfertigungsdatum: 20.12.2001


§ 2 UStZustV

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.