Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden

Ausfertigungsdatum: 29.06.2015


§ 5 USG Leistungen an Reservistendienst Leistende

Reservistendienst Leistende erhalten Leistungen nach Maßgabe dieses Kapitels.