Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
Gesetz über die Leistungen an Reservistendienst Leistende und zur Sicherung des Unterhalts der Angehörigen von freiwilligen Wehrdienst Leistenden

Ausfertigungsdatum: 29.06.2015


§ 12 USG Leistungen an freiwilligen Wehrdienst Leistende

Freiwilligen Wehrdienst Leistende erhalten Leistungen nach Maßgabe dieses Abschnitts.