Unternehmensrückgabeverordnung (URüV)
Verordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen
Ausfertigungsdatum: 13.07.1991
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 22.6.1998 I 1474
Abschnitt 1 Gegenstand der Rückgabe
Abschnitt 2 Wertausgleich. Sorgfaltspflicht
Abschnitt 3 Durchführung der Rückgabe
Abschnitt 4 Unternehmensrückgaben nach dem
Unternehmensgesetz und Beteiligungskäufe
Abschnitt 5 Verfahren
Abschnitt 6 Schlußvorschriften