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Unternehmensrückgabeverordnung (URüV)
Verordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen


Ausfertigungsdatum: 13.07.1991

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 22.6.1998 I 1474

Eingangsformel
Abschnitt 1 Gegenstand der Rückgabe
§ 1 Zurückzugebendes Unternehmen
§ 2 Vergleichbarkeit
Abschnitt 2 Wertausgleich. Sorgfaltspflicht
§ 3 Wertänderungen
§ 4 Sorgfaltspflicht, Haftung
§ 5 Eigenkapital bei Rückgabe
§ 6 Verschlechterung der Ertragslage
§ 7 Verzinsung der Ausgleichsforderungen und Ausgleichsverbindlichkeiten
§ 8 Behandlung staatlicher Leistungen
Abschnitt 3 Durchführung der Rückgabe
§ 9 Eigentumsübergang
§ 10 Übertragung von Anteilen auf die Gesellschafter
§ 11 Besonderheiten wegen der Rechtsform
§ 12 Erbfall
Abschnitt 4 Unternehmensrückgaben nach dem Unternehmensgesetz und Beteiligungskäufe
§ 13 Wirksamkeit abgeschlossener Verträge
§ 14 Überprüfung von Unternehmensrückgaben
Abschnitt 5 Verfahren
§ 15 Zuständige Behörde
§ 16 Behandlung staatlicher Beteiligungen
§ 17 Quorum
§ 18 Antrag auf Rückgabe
§ 19 Anwendung sonstiger Vorschriften
Abschnitt 6 Schlußvorschriften
§ 20 Inkrafttreten
Schlußformel

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