Unternehmensrückgabeverordnung (URüV)
Verordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen
Ausfertigungsdatum: 13.07.1991
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 26 G v. 22.6.1998 I 1474
Abschnitt 1  Gegenstand der Rückgabe
Abschnitt 2  Wertausgleich. Sorgfaltspflicht
Abschnitt 3  Durchführung der Rückgabe
Abschnitt 4  Unternehmensrückgaben nach dem
Unternehmensgesetz und Beteiligungskäufe
Abschnitt 5  Verfahren
Abschnitt 6  Schlußvorschriften