(UrkBefrFRAG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Ausfertigungsdatum: 30.07.1974


Art 5 UrkBefrFRAG

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.