Unterlagen-Bergverordnung (UnterlagenBergV)
Bergverordnung über vermessungstechnische und sicherheitliche Unterlagen

Ausfertigungsdatum: 11.11.1982


§ 3 UnterlagenBergV Maßstab der Karten und Lagerisse

Die Karten und Lagerisse sollen

1.
bei einer Erlaubnis im Maßstab 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000,
2.
in den übrigen Fällen im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000
angefertigt werden. Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung.