Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 1 G v. 16.8.1980 II 941
-
(1)
(2) Der Tag, an dem das Abkommen gemäß Artikel XI § 44 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates, soweit dies im Interesse der Pflege internationaler Beziehungen erforderlich ist, Rechtsverordnungen zu erlassen
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, wenn das Land Berlin seine Anwendung feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1).
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.