(UmwStG)
Umwandlungssteuergesetz

Ausfertigungsdatum: 28.10.1994


§ 25 UmwStG Entsprechende Anwendung des achten Teils

1Der achte Teil gilt in den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 190 des Umwandlungsgesetzes entsprechend. 2Die übertragende Gesellschaft hat eine Steuerbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellen.